Rund 80.000 Winzer gibt es in Deutschland, die auf über 100.000 Hektar Weinreben anbauen und Jahr für Jahr rund 10 Millionen Hektoliter Wein erzeugen. Unterschieden werden 13 Weinanbaugebiete, von denen das größte mit über 26.000 Hektar Rheinhessen ist, dicht gefolgt von der Pfalz mit rund 23.000 Hektar. Weitere offizielle Anbaugebiete sind Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel-Saar-Ruwer, Nahe, Rheingau, Saale-Unstrut, Sachsen und Württemberg.
Rebsorte Nummer eins ist seit 1996 der Riesling, zuvor hielt der Müller-Thurgau (Rivaner) jahrzehntelang den Spitzenplatz unter den Reben. Auf rund einem Viertel der gesamten deutschen Weinanbaufläche wächst heute die Rieslingtraube. Der Blaue Spätburgunder liegt inzwischen auf Rang drei unter den wichtigsten Rebsorten. Klar erkennbar ist ein Trend hin zu roten Rebsorten; hier sind vor allem die beiden größten Anbaugebiete Rheinhessen und Pfalz sehr aktiv. Etwa zwei Drittel aller in Deutschland hergestellten Weine sind Weißweine, etwa ein Drittel Rotweine.
Unterschieden werden in Deutschland die Qualitätsstufen „Deutscher Wein“ (früher: Tafelwein), Deutscher Landwein und Qualitätswein, zu letztere Gruppe zählen auch die Prädikatsweine.
„Deutscher Wein“ muss aus heimischem Lesegut von zugelassenen Rebflächen und Rebsorten erzeugt werden, „Deutschen Landwein“ gibt es nur mit einer geschützten geografischen Angabe (zum Beispiel: Badischer Landwein).
Der überwiegende Teil der deutschen Weine zählt zu den Qualitätsweinen bestimmter Anbaugebiete (QbA). Diese müssen zu 100 Prozent aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen und die amtliche Qualitätsweinprüfung bestanden haben. Festgelegt ist zudem ein – nach Rebsorte und Anbaugebiet unterschiedlicher – unterer Grenzwerte für den natürlichen Alkoholgehalt. Qualitätsweine dürfen ebenso wie Deutsche Landweine oder „Deutscher Wein“ vor der Gärung mit einer gesetzlich begrenzten Menge an Zucker angereichert werden, um den Alkoholgehalt des Weines zu erhöhen.
Für Qualitätsweine mit Prädikat gelten besonders hohe Qualitätsanforderungen; hier darf keine Anreicherung erfolgen. Es gibt sechs verschiedene Prädikate mit unterschiedlichen Mindestmostgewichten je nach Rebsorte und Anbaugebiet.
- „Kabinett“ bezeichnet feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt
- „Spätlese“ heißen reife Weine mit feiner Frucht, die etwas später geerntet werden
- „Auslese“ sind Weine aus vollreifen Trauben, hier werden unreife Beeren zuvor aussortiert
- „Beerenauslese“ werden volle Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren genannt
- „Trockenbeerenauslese“ hat rosinenartig eingeschrumpfte Beeren
- „Eiswein“ wird aus Trauben gewonnen, die in gefrorenem Zustand unter minus 7 Grad Celsius gelesen und gefroren gekeltert werden